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Ausgabe Nr. 1, April 2000
Inhalt Die EU-Richtlinie zur Regulierung von Tabakprodukten Vorschlag der Kommission Reaktion der Gesundheitslobby Informationspapiere Reaktion der Tabakindustrie
Der Richtlinienentwurf Am 16. Nov. 1999 hat sich die Kommission auf den Vorschlag geeinigt, drei Richtlinien, die zum Teergehalt von Zigaretten, dem Kautabak und zur Aufmachung von Tabakprodukten bestanden, neu zu fassen. Der Vorschlag aktualisiert die Bestimmungen, die gegenwärtig das Design und die Herstellung von Tabakprodukten regulieren. Er verstärkt weiterhin die Erfordernisse hinsichtlich der Kennzeichnung der Packungen und der Warnhinweise. Die Verbesserungsvorschläge beruhen auf den Fortschritten der wissenschaftlichen Erkenntnis und auf den Erfahrungen, die bei der Anwendung der bestehenden Richtlinien gemacht wurden. Die Hauptpunkte des Vorschlags der Kommission sind: 1. Änderung der Höchstmengen Der höchstzulässige Teergehalt wird von 12 mg auf 10 mg herabgesetzt. Zum ersten Mal werden Höchstmengen für Nikotin (1 mg) und Kohlenmonoxid (10 mg) in der EU festgelegt. Die diesbezüglichen Messungen werden nach den gegenwärtig gültigen ISO-Verfahren mittels einer Rauchmaschine vorgenommen. 2. Warnhinweise Die Warnhinweise sollen in größeren und fetteren Buchstaben aufgedruckt werden als bisher und 25 % der größten Packungsflächen (Vorder- und Rückseite) einnehmen. Sie sollen im Schwarz-Weiß Druck erscheinen, damit sie sich deutlich vom Packungsdesign hervorheben. 3. Offenlegung der Inhaltsstoffe Alle tabakfremden Stoffe, die bei der Herstellung von Tabakprodukten verwendet werden, sind den Behörden der Mitgliedstaaten anzuzeigen. Die Tabakindustrie muß die Gründe für deren Verwendung nennen und nachweisen, dass sie weder in verbrannter noch unverbrannter Form gesundheitschädlich sind. 4. Produktbeschreibung Begriffe wie ‘leicht/ultra/mild’, die den Eindruck geringerer Gesundheitsschädlichkeit erwecken, werden untersagt, es sei denn, sie werden von einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen. 5. Durchführung und Berichterstattung Die Richtlinie soll am 31. Dezember 2001 in Kraft treten. Produkte, die zu dieser Zeit bereits hergestellt wurden, dürfen für eine Übergangsperiode von zwei Jahren weiter vermarktet werden. Die Europäische Kommission wird zum 31. Dezember 2005 einen Bericht erstellen, danach alle zwei Jahre. Reaktion der Gesundheitslobby Tabakprodukte haben sich bisher jeglicher Regulierung entzogen. Dies ist ein Zufall der Geschichte: der Tabakkonsum war in vielen Gesellschaften weltweit bereits fest verankert, bevor Mitte der achtziger Jahre der direkte Zusammenhang zwischen Tabakkonsum, Krankheit und vorzeitigem Tod klar erkannt wurde. Jetzt bildet der Tabak eines der wenigen (wenn nicht das einzige) legal erhältlichen Produkte, das viele seiner Konsumenten tötet: allein in der EU jährlich 500.000 Menschen! Die Hälfte der regelmäßigen Raucher sterben an tabakbezogenen Krankheiten. Im Schnitt verlieren sie 14 Jahre ihres Lebens. Es liegt in der Verantwortung der Regierungen und zwischenstaatlichen Einrichtungen die Gesundheit der Bürger zu schützen. Im Fall der EU wurde diese Verantwortung durch das Maastricht-Abkommen klar hervorgehoben und durch das Amsterdam-Abkommen erneut bestätigt, dass bei der Entwicklung und Umsetzung aller Vorschriften und Aktivitäten der Gemeinschaft ein hoher Grad von Gesundheitsschutz sicherzustellen ist (Art 152). Dieser Grundsatz findet sich auch in anderen Bestimmungen des Abkommens, einschließlich der Bestimmung zur Ausgestaltung des Binnenmarktes (Art 95), bei der ‘von einem hohen Schutzniveau auszugehen’ ist. So ist erfreulicherweise festzustellen, dass die Kommission auf dieses Anliegen eingeht und gesetzliche Maßnahmen vorschlägt, um eines der Hauptprobleme unserer Zeit in Angriff nehmen: die unbeschränkte Vermarktung eines Produktes, das bei bestimmungsgemäßen Gebrauch tödlich ist. Dieser Schritt kann die Tabakindustrie nicht überrascht haben. Die Dokumente, die in jüngster Zeit aus den Archiven der Tabakindustrie an dass Tageslicht gelangt sind, zeigen, dass diese Industrie schon seit langem die tödlichen Eigenschaften ihrer Produkte kennt. Sie hätte jetzt Gelegenheit zu beweisen, dass ihr das Interesse ihrer Kunden wirklich am Herzen liegt und sie könnte im Einvernehmen dafür sorgen, dass eine wirksame Regulierung eingeführt und befolgt wird. Werden die gegenwärtigen Vorschläge der Kommission eine wirksame Regulierung erzielen? Die Anwort muss ‘ja’ und ‘nein’ lauten. Die Richtlinie bedeutet zwar einen Schritt vorwärts und erfüllt viele der prinzipiellen Anliegen, ihre Umsetzung wird aber sehr wahrscheinlich durch die Unsicherheiten erschwert werden, die aus der neueren wissenschaftlichen Erkenntnis erwachsen, dass ‘niedriger Teergehalt’ nicht unbedingt ‘weniger Gesundheitsschäden’ bedeutet und dass maschinell gemessene Mengen nicht notwendigerweise die wirkliche Belastung der Raucher mit den Schadstoffen im Tabakrauch wiedergeben. Raucher stellen ihr Rauchverhalten unbewußt so ein, dass sie ihren Nikotin-‘Kick’ erhalten. Sie blockieren dazu die Ventilationslöcher im Filter und inhalieren den Rauch mehr oder weniger intensiv. Der Vorschlag, den Teergehalt von 12 mg auf 10 mg zu verringern, ist wenig sinnvoll in Anbetracht der Tatsache, dass die gegenwärtige Testmethode für den Konsumenten nicht aussagefähig ist. Die Verringerung des Meßwertes um 2 mg kann allein schon durch eine Anpassung des Filterdesigns erzielt werden. Der scheinbare Nutzen verstärkt die Raucher nur in ihrem Glauben, dass sie eine ‘gesündere’ Zigarette konsumieren. Der Schluß muß daher lauten, dass neue Test-Standards und -verfahren zu entwickeln sind, die gewährleisten, dass die Regulierung von Tabakprodukten ‘mit der Zeit gehen’. Das hat zwei Auswirkungen auf die sinnvolle Ausgestaltung der Richtlinie. Erstens muss ein wirksamer, Review-Mechanismus - mittels eines regulatorischen Kommittees - eingebaut werden, durch den sichergestellt wird, dass der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklung Rechnung getragen wird und die neuen Erkenntnisse in die Praxis umgesetzt werden. Zweitens sollte ein unabhängiges und finanziell genügend ausgestattetes Amt eingerichtet werden, das ein europäisches ‘Center of Excellence’ für die Regulierung von Tabakinhaltstoffen bildet. Zusätzlich zu diesen beide Maßnahmen ließen sich einige Bestimmungen der Richtlinie verstärken. Zum Beispiel ist der Vorschlag, die Warnhinweise auf der Vorder - und Rückseite der Packungen auf 25’% der Flächen auszuweiten, begrüßenswert, - allerdings wären 30 % besser. Dieser Prozentsatz ist vor allem deswegen anzuempfehlen, weil er den neuen polnischen Gesetzen entspricht. Polen ist einer aussichtsreichsten Kandidaten für die Aufnahme in die EU. Das in Polen Erreichte sollte nicht durch den Vergleich mit niedrigeren Standards in der EU gefährdet werden. Der Vorschlag der Kommission, die Verwendung von Begriffen wie ‘leicht, mild und ultra’ zu untersagen, die eine geringe Gesundheitsschädlichkeit implizieren, ist sehr begrüßenswert. Derartige Einschränkungen sollten auch auf andere Aspekte des Produktdesigns, einschließlich die Farbgebung und das graphische Design gemacht werden. Dies gilt weiterhin für die Angabe der Maximalgehalte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid auf den Packungen. Diese Angaben beruhen letztlich auf der Annahme, dass niedrigere Gehalte auch weniger Gesundheitsschäden bedeuten, - eine Annahme, die jetzt zu bezweifeln ist. Die Mengenangaben erwecken den Eindruck, ‘weniger’ bedeute ‘besser’ und vermittelt den Rauchern ein falsches Gefühl der Sicherheit, das durch die Entfernung von ‘leicht’ etc. vermieden werden soll. Die Packungen sollten lediglich auf das Vorkommen der Schadstoffe hinweisen, aber keine Mengenangaben machen. Informationspapiere UICC/ECL hat zwei eingehende Schriftstücke zur Richtlinie herausgegeben. Das erste beinhaltet eine Analyse und einen Kommentar zur Richtlinie als Ganzes (erhältlich in Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch). Das zweite befasst sich mit der rechtlichen Grundlage der Richtlinie (erhältlich in Englisch und Deutsch). Bitte wenden Sie sich wegen dieser Schriftstücke an uns. Nachwort zur Reaktion der Industrie ‘Philip Morris stimmt der US Regulierung zu’ heißt es in einem neuen Bericht (1. März 2000) der International Herald Tribune, in dem der Vizepräsident des Konzerns, Steven Parrish, folgendermaßen zitiert wird: „Ich könnte mir zu einem zukünftigen Zeitpunkt einen geeigneten Weg zur Regulierung von Zigaretten vorstellen". Der Bericht beschreibt die Tatsache, dass die Tabakindustrie weit mehr über die Gefahren und das Suchtpotential des Rauchens wußte, als sie früher zugegeben hat.
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