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Ausgabe Nr. 5, November 2000
Gemeinsame Entscheidungsfindung: der nächste Schritt Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Regulation von Tabakprodukten wurde am 14. Juni 2000 auf einer ersten Lesung vom Plenum des Parlamentes angenommen. Die Zustimmung war mit 44 Ergänzungen und Änderungen verbunden, die erst nach langer Debatte erfolgten. Viele der vom Parlament vorgenommenen Änderungen wurden zwar von der Kommission begrüßt, die meisten von ihnen aber vom Rat nicht in den Gemeinsamen Standpunkt vom 31. Juli aufgenommen. Jetzt steht die zweite Lesung auf der Agenda. Am 16. Oktober hat der Umweltausschuss den Bericht und die Empfehlungen seines Berichterstatters Herrn Jules Maaten erhalten und diskutiert. In seinen einleitenden Worten hat Herr Maaten klargestellt, dass es sein festes Ziel ist, möglichst viele der ursprünglichen Änderungen des Parlamentes wieder vorzulegen. Damit ist die Absicht verbunden, eine breite Unterstützung seitens der verschiedenen politischen Gruppen im Parlament zu gewinnen und zudem eine bessere Übereinstimmung von Parlament und Rat zu erreichen. Weiterhin ist beabsichtigt, einige Änderungen, die von der Kommission in ihrem verbesserten Vorschlag zur Richtlinie gemacht wurden, in den Text aufzunehmen. Dieses auf einen breiten Konsens ausgerichtete Vorgehen wird von den Gesundheitsorganisationen sehr begrüßt. Der Tabakkonsum ist ein Problem, das alle angeht, da er die gesamte Gesellschaft durchdringt. Die führenden Organisationen im Gesundheitssektor sind äußerst besorgt über das Epidemie-ähnliche Ausmaß der durch das Rauchen bedingen Krankheiten und vorzeitigen Todfälle. Sie sind der Überzeugung, dass es in der Verantwortung der staatlichen Instanzen liegt, mit aller Kraft darauf hinzuwirken, Gesundheitsschäden durch Tabakkonsum zu vermeiden. Die vorliegende Richtlinie hat genau dies zum Ziel. Sie fordert strengere Kontrollen für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes, das in den Mitgliedstaaten der EU flächendeckend vermarktet wird und die Gesundheit der Konsumenten schädigt. Selbst die Tabakindustrie gesteht jetzt ein, dass Zigaretten Abhängigkeit erzeugen und gesundheitsschädlich sind (www.philipmorrisusa.com). Einige Tabakkonzerne stimmen im Prinzip sogar einer strikteren Regulierung von Tabakprodukten ‘im öffentlichen Interesse’ zu. Die Bestimmungen der Direktive leisten allerdings keine Gewähr für die Sicherheit der Verbraucher, denn so etwas wie eine ’sichere Zigarette’ existiert nicht. Die Bestimmungen können aber dazu beitragen, einige der tabakbedingten Risiken zu mindern und darüber hinaus Regelmechanismen zu schaffen, die absichern, dass die EU zukünftig sofort reagieren kann, wenn neue tabakbedingte Risiken erkannt und neue Kenntnisse zur Tabakkontrolle gewonnen werden. Sowohl Herr Maaten als auch die Kommission haben sich mit den verschiedensten Interessensverbänden beraten, einschließlich den Gesundheitsorganisationen und der Tabakindustrie. Jede Gruppierung hatte die Möglichkeit, die Intention der Richtlinie und deren wahrscheinliche Auswirkungen kennen zu lernen. Natürlich sähen es die Gesundheitsorganisationen gern, wenn einige Bestimmungen der Richtlinie strenger formuliert würden. Andere Bestimmungen werden wiederum von der Tabakindustrie als zu streng betrachtet. Aber wenn die Industrie wirklich meint, was sie sagt, sollte sie jetzt die Richtlinie konstruktiv unterstützen, um die durch ihre Produkte verursachten Gesundheitsschäden möglichst gering zu halten. Die Gesundheitsorganisationen erwarten von den MEP’s, dass sie sich in erster Linie für das öffentliche Wohl einsetzen und die Vorschläge von Herrn Maaten bei den kommenden Abstimmungen im Umweltausschuss und im Plenum unterstützen. Worum geht es? Während der Debatte im Umweltausschuss am 16. Oktober wurden verschiedentlich Bedenken zu den Bestimmungen der Richtlinie geäußert. Hier unsere Meinung dazu: - Rechtsgrundlage In Anbetracht der vor kurzem erfolgten Annullierung der Richtlinie zur Tabakwerbung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) stellt sich die Frage, ob der Binnenmarkt-Artikel 95 eine ausreichende Grundlage für den vorliegenden Richtlinienentwurf bildet. Der Entwurf will Tabakprodukte regulieren, die in der gesamten EU gehandelt und an Verbraucher abgegeben werden. Der EuGH-Spruch betraf den Bereich der Produktwerbung. Die jetzige Richtlinie hat etwas anderes zum Inhalt, nämlich Herstellung und Vertrieb von Produkten. Die Tabakprodukt-Richtlinie stellt eine Neufassung dreier bestehender Richtlinien dar, die 1989, 1990 und 1992 in Kraft getreten sind (Richtlinien 89/622/EEC, 90/239/EEC und 92/41/EEC). Zwei dieser Richtlinien wurden vom EuGH geprüft. Hierbei hat das Gericht zwar zur Interpretation der Richtlinien Stellung genommen, deren Rechtsgrundlage aber nicht in Zweifel gezogen. Die dritte Richtlinie wurde zu keinem Zeitpunkt angefochten. Es gibt keinen guten Grund zu der Annahme, dass die Rechtsgrundlage der Tabakprodukt-Richtlinie durch die kürzlich ergangene Entscheidung des EuHG, die einen ganz anderen Aspekt der Tabakkontrolle - die Einschränkung der Tabakwerbung - betraf, in irgendeiner Hinsicht erschüttert wird. - Export und angebliche Arbeitsplatzverluste Die Richtlinie setzt Höchstwerte für Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid-Gehalte in Tabakerzeugnissen fest, die in der EU hergestellt und vermarktet werden. Die Tabakindustrie behauptet, dass dies auf ein Ausfuhrverbot hinausliefe und zu einem Verlust von Arbeitsplätzen bei den Herstellern in der EU führe. Dagegen ist zunächst anzuführen, dass der Vorschlag der Kommission mit keinem Wort den Export erwähnt. Der Vorschlag enthält vielmehr eine grundsätzliche Regelung, nämlich die, dass alle in der EU hergestellten Tabakerzeugnisse den gleichen Bestimmungen unterliegen. Mehrere Mitglieder des Umweltausschusses haben bereits darauf hingewiesen, dass dies ein Gebot der Fairness sei. Die Richtlinie will die Gesundheitsschäden von Verbrauchern in der EU verringern. Wie wäre es dann ethisch vertretbar, gesundheitsschädlichere Produkte für den Konsum außerhalb der EU herzustellen und zu exportieren? Die Ausfuhr von Tabakprodukten würde ohnehin ein Risiko für die Verbraucher in der EU bedeuten. Milliarden von Zigaretten, die für den Export vorgesehen sind, werden letztlich in die EU zurück geschmuggelt und dort auf dem schwarzen Markt verkauft. Zum Teil erfolgt die Ausfuhr wahrscheinlich schon mit voller Absicht des Schmuggelns. Zum Beispiel hat der britische Zoll kürzlich 400 Millionen Zigaretten der Marke ’Regal’ beschlagnahmt, als diese nach Großbritannien eingeschmuggelt wurden. Die Marke Regal wird nur in Großbritannien geraucht, d.h. diese Zigaretten können nur mit dem vollen Bewusstsein exportiert worden sein, dass sie früher oder später als Schmuggelware wieder in ihrem Ursprungsland auftauchen (News Report, The Independent, 24. Sept. 2000). Tabakerzeugnisse für den Export und für den Binnenmarkt müssen den gleichen Bestimmungen unterliegen, - im Interesse aller Verbraucher! Die Tabakindustrie reagiert auf jeglichen Vorschlag zur Verstärkung ihrer Regulierung reflexartig mit der Androhung von Arbeitsplatzverlusten. Zum Beispiel hat sie 1989 vorausgesagt, dass die Absenkung der höchstzulässigen Teergehalte zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen werde – nichts davon ist eingetreten! Derartige Behauptungen sind grundlos und rein hypothetisch, sie bewahrheiten sich nie! Der wirkliche Grund für Arbeitsplatzverluste in der Tabakindustrie ist die Automatisierung, die von der Industrie zur Verringerung der Stückkosten hart vorangetrieben wird. Die Industrie sollte in ihrer Besorgnis um verlorene Arbeitplätze nicht mit zweierlei Maß messen! - Verbraucherinformation und Offenlegung von Inhaltsstoffen Die Forderungen nach Transparenz und vollständiger Information bilden Eckpunkte der Verbraucherpolitik der EU, - zu Recht! Sie beruhen auf der Grundeinstellung, dass die Verbraucher wissen sollten, was sie kaufen, und dass sie ohne ausreichende Information von ihrem Recht, eine mündige Entscheidung zu treffen, keinen Gebrauch machen können. Die Richtlinie strebt die Offenlegung aller Inhalts- und Zusatzstoffe an. Dies schließt sogar die Materialien, die bei der Produktion verwendet werden, ein. Die Industrie sollte weiterhin den Verwendungszweck jedes einzelnen Zusatzstoffes angeben und bestätigen, dass dieser nicht gesundheitsschädlich ist – weder allein noch im Zusammenwirken mit anderen Inhaltsstoffen. Es ist besonders wichtig, dass die Industrie nicht die Zusammensetzung ihrer Produkte in einer Weise manipuliert, dass deren Suchtwirkung verstärkt wird. Die Offenlegung sollte regelmäßig erfolgen und die gegebene Information sollte der Öffentlichkeit vollständig zugänglich sein. - Irreführende Begriffe Die Richtlinie will die Verwendung von Begriffen wie ’leicht, mild’ etc. in Markennamen untersagen, da diese bei den Verbrauchern den Eindruck erwecken, die betreffenden Produkte seien weniger gesundheitsschädlich als andere ’nicht-leichte’ Produkte. Die Industrie gibt vor, mit diesen Begriffen nur die Farbe oder den Geschmack des Tabaks beschreiben zu wollen. Wenn dies wirklich ihre Absicht ist, dann sollte sie es klarstellen. Aber das liegt ihr fern! Sie zieht mehrdeutige Beschreibungen vor, die in verschiedener Richtung interpretierbar sind. Im Gegensatz zu den Behauptungen der Tabakindustrie liegen Belege dafür vor, dass diese Begriffe bewusst der Irreführung dienen und dass Raucher zu ’leichten’ Zigaretten greifen statt mit dem Rauchen aufzuhören. Wir sind daher der Überzeugung, dass die Verwendung der Begriffe ’leicht/mild’ nicht mehr gestattet werden sollte. Im Parlament wurde angeregt, für bestehende Markennamen eine Ausnahme zu machen. Wir können dieser Anregung nicht zustimmen! Unserer Überzeugung nach schafft jegliche Einschränkung dieser Art Gesetzeslücken, die von der Tabakindustrie sofort voll genutzt würden. Zeitplan Abstimmung im Umweltausschuss: 20./22. November Debatte und Abstimmung im Plenum: 50. Woche Gesundheitsrat: 14. Dezember
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