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The International Tobacco-Control Network

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Regulierung von Tabakprodukten
Neue Perspektiven für ein rauchfreies Europa


   

Ausgabe Nr.7

Mai 2001

 

Ein großer Schritt vorwärts zum Verbraucherschutz

 

Jahrhundertlang haben Generationen auf Generationen dem Rauchen gefrönt, ohne eine Ahnung von dessen Gesundheitsschädlichkeit zu besitzen. Erst in der Mitte des letzten Jahrhunderts wurde der Zusammenhang zwischen Rauchen, Krankheit und vorzeitigem Tod bekannt. Heute sind die Risiken offenkundig! Jeder zweite EU-Bürger, der regelmäßig raucht, wird vorzeitig sterben und in der Folge durchschnittlich vierzehn Jahre seines Lebens verlieren. Rauchen tötet in der EU jährlich mehr als 550.000 Menschen – über eine Million in ganz Europa.

 

Tabak ist die Ursache für eine der schlimmsten globalen „Epidemien“. Wenn der Tabak erst jetzt ‚entdeckt’ würde, käme beim heutigen Kenntnisstand keine Regierung auf die Idee, dessen Vermarktung zu erlauben. Dennoch - obwohl wir seit 50 Jahren die wirklichen Folgen des Rauchens kennen – ist die Tabakindustrie praktisch von jeglicher Regulierung verschont geblieben. Sie darf ein Produkt verkaufen, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen von zwei ihrer regelmäßigen Kunden umbringt, - und ist dabei noch frei von jeglicher Verpflichtung, die Verbraucher wahrheitsgemäß und vollständig über die Eigenschaften ihrer Produkte zu informieren.

 

Die EU-Richtlinie zur Regulierung von Tabakprodukten wurde als eine Maßnahme des Binnenmarktes eingeführt. Dies ist zu Recht geschehen, da es sich bei Tabakerzeugnissen um Verbrauchsprodukte handelt, die flächendeckend in der EU vermarktet werden, dies häufig durch multinationale Unternehmen, die von Land zu Land die gleichen Markennamen sowie Werbe- und Vermarktungstechniken verwenden. Jedoch, wie im Vertrag gefordert, strebt die Richtlinie ebenfalls ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes an. In dieser Hinsicht bedeutet die Richtlinie eine wichtige Initiative der europäischen Gemeinschaft, die Interessen und das Wohlergehen ihrer Bürger zu fördern.

 

Die Richtlinie wird bewirken, dass Handelsbarrieren in der EU überwunden werden, da alle Hersteller mit den gleichen Standards und dem gleichen Ausmaß an Transparenz z.B. bei der Ettiketierung in der EU agieren müssen. Die Richtlinie achtet und wahrt das Recht der Verbraucher, voll und ganz über Eigenschaften der verschiedenen Erzeugnisse informiert zu werden. Dadurch, dass sie für klar verständliche und deutlich sichtbare Warnhinweise sorgt, trägt die Richtlinie außerdem zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei. Aus all diesen Gründen fordern wir die Mitglieder des Europäischen Parlamentes auf, den Text der Richtlinie, so wie er kürzlich im Vermittlungsausschuss vereinbart wurde, zu unterstützen, wenn dieser bei der kommenden Sitzung in Straßburg zur Abstimmung kommt.

 

Bestimmungen der Richtlinie

 

Die Richtlinie muss bis zum 30. September 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Die meisten Bestimmungen sind innerhalb der folgenden zwei Jahre durchzuführen. Lediglich die Frist für die Anwendung der Höchstwerte auf die Exportprodukte ist bis zum 1. Januar 2007 verlängert worden. Die Grundzüge der Richtlinie sind folgende:

 

Zigaretten, die in den Mitgliedsstaaten vermarktet oder hergestellt werden, dürfen folgende Werte nicht überschreiten: Teer 10 mg, Nikotin 1 mg und Kohlenmonoxid 10 mg je Zigarette.

 

Die Warnhinweise müssen in schwarz auf weißem Hintergrund aufgedruckt werden sowie mindestens 30% der Vorderseite der Packung (32% bei zwei Amtssprachen und 35% bei drei Amtssprachen) und 40% der Rückseite (45% bei zwei Amtssprachen und 50% bei drei Amtssprachen) einnehmen.

 

Die Kommission ist aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2002 Vorgaben für die Verwendung von Farbfotografien oder anderen Abbildungen zu machen. Die Mitgliedsstaaten können dann im Rahmen dieser Vorgaben entscheiden, ob sie die Illustrationen verwenden wollen.

 

Tabakprodukte sind durch Angabe der Chargennummer oder entsprechende Angaben so zu kennzeichnen, dass sie identifiziert und auf Herstellungsort und –zeit rückverfolgt werden können.

 

Die Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen werden verpflichtet, den Mitgliedsstaaten eine nach Markennamen und Art gegliederte Liste aller Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu übermitteln. Diese Liste ist um die Erklärung zu erweitern, warum diese Stoffe beigefügt werden und, insbesondere, ob sie eine suchterzeugende Wirkung besitzen.

 

Irreführende Bezeichnungen, d.h. Begriffe, Marken und figurative oder sonstige Zeichen, die den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere sei, dürfen auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen nicht verwendet werden.

 

Ein Regelungsverfahren wird eingeführt, das sicherstellt, dass die Umsetzung der Richtlinie überwacht wird und deren Bestimmungen dem Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst werden. Diese ’Regelungsverfahren’ beinhalten die Einrichtung eines Ausschusses und die Verpflichtung der Kommission, alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorzulegen.

 

Die Tabakindustrie und Arbeitsplatzverluste

 

Die Tabakindustrie argumentiert gegen die Richtlinie vor allem mit der angeblichen Gefahr von Arbeitsplatzverlusten. Die Industrie behauptet, dass die - von ihr so genannten -‚Exportverbote’ die Schließung von Produktionsstätten bedeute, wenn die Herstellung in Länder außerhalb der EU verlagert werde. Der Konzern British American Tobacco (B.A.T.), zum Beispiel, hat gewarnt, „dass er gezwungen sein könne, zwei Produktionsstätten in den UK zu schließen, mit dem Verlust von 1.800 Arbeitsplätzen. BAT-Arbeiter sind nach Brüssel und Straßburg gereist, um auf die MEPs einzuwirken, dass diese sich für den „Schutz ihres Lebensunterhaltes“ einsetzen. Aber derartige Argumente sind unstimmig, so wie die Haltung der Tabakindustrie zur Sicherheit von Arbeitsplätzen insgesamt nicht stichhaltig ist.

 

Erstens, die Richtlinie enthält kein ‚Exportverbot’. Sie gilt für alle Tabakprodukte in der EU, gleich ob sie dort hergestellt oder vermarktet werden. Dies entspricht dem natürlichen Rechtsverständnis und bringt zum Ausdruck, dass die EU eine Verantwortung für die Gesundheit trägt, die unteilbar ist. Warum sollte für die Bürger der EU ein Satz von Standards adoptiert werden und für Menschen, die außerhalb der EU leben, ein anderer?

 

Zweitens, es gibt keinerlei Belege dafür, dass die Exportmärkte Tabakprodukte abweisen werden, die den neuen EU-Verordnungen zu Höchstmengen entsprechen. Die Behauptung der potentiellen Verluste von Arbeitsplätzen beruht auf einer Annahme, die durch nichts gestützt wird. Geht man vom Interesse der Verbraucher aus, so ist diese Annahme wahrscheinlich eher falsch als richtig.

 

Drittens, die Zahlen der vorgeblichen Arbeitsplatzverluste sind aus der Luft gegriffen. Jede Zahl scheint recht zu sein, so lange sie die MEPs dazu bringt, gegen die Richtlinie zu stimmen. Dies ist keine sachliche Interessensvertretung sondern Panikmache! Die Industrie nutzt ihre Belegschaft schamlos aus, um emotionalen Druck auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben. Die Arbeiter beklagen sich, dass ihr Lebensunterhalt in Gefahr sei. Aber es wird kein Wort über die Gesundheit der Verbraucher verloren, die durch die Tabakprodukte täglich aufs Spiel gesetzt wird.

 

Viertens, die Tabakindustrie ist in ihrer Sorge um Arbeitsplätze scheinheilig. Wenn es in ihrem ökonomischen Interesse liegt, ist sie froh Arbeitsplätze zu verlieren. Es ist bemerkenswert, dass zur gleichen Zeit, in der die Richtlinie zur Debatte stand, in der Tabakindustrie vielfältige Übernahmen, Aquisitionen und Umstrukturierungen vorgenommen wurden, die mit dem Abbau von Arbeitsplätzen verbunden waren.

 

Ein solcher Fall betrifft das Unternehmen Japan Tobacco, das im Jahr 1999 R J R Reynolds International (Hersteller von Camel Zigaretten) gekauft hat [1]. Es schlug vor, sein Werk Manchester Tobacco Co Ltd (MTC) in England zu schließen, da Überkapazitäten auf dem Tabakmarkt „den Bedarf, von MTC in andere europäische Länder und den Mittleren Osten zu exportieren, fraglich machten [2].“ Ein weiteres Beispiel liefert das Tabakunternehmen Brown & Williamson, das – wie es sich so fügt – im Besitz von B.A.T. ist. Gemeinsam mit vielen anderen westlichen Tabakunternehmen hat sich B.A.T. massiv in die Tabakindustrie Osteuropas (vormals Staatsmonopole) eingekauft. Auf die Übernahmen und Investitionen folgten in den neunziger Jahren Maßnahmen der “Rationalisierung“ und dann Entlassungen. Schließlich, als Ende letzten Jahres Vertreter der B.A.T.-Belegschaft in Straßburg bei den MEPs wegen der angeblichen Verluste von Arbeitsplätzen vorstellig wurden, kündigte eine B.A.T-Tochter in Georgien Pläne an, zur Reduktion der Herstellungskosten bis zu 300 Arbeitsplätze in ihrem dortigen Werk in Macon abzubauen [3]. Hat B.A.T damals seine Belegschaft mobilisiert, damit sie sich bei irgendeinem Politiker, irgendwo, um den Erhalt der realen Arbeitsplätze in Georgien einsetzte? Unnötig zu fragen!!

 

Warum sich überhaupt mit diesen Fragen so lange aufhalten? Nur, weil das Thema „Arbeitsplatzverluste“ zum Hauptargument der Tabakindustrie gegen die Richtlinie geworden ist. Dieses erweist sich jedoch in jeder Hinsicht als Scheinargument. Es verdient strickte Ablehnung, - ebenso wie die Richtlinie es verdient, voll und ganz unterstützt zu werden, – dies im Interesse der notwendigen Regelung eines weit verbreiteten Produktes, das sich dermaßen verheerend auf den einzelnen Verbraucher und die öffentliche Gesundheit auswirkt.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und sind zuversichtlich, dass wir in diesem Endstadium der gemeinsamen Entscheidungsfindung weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen können.



[1] JT to cut jobs, change strategies in: Tobacco Reporter, March 2000, p.18

[2] Japan Tobacco to close its U.K. subsidiary in: Tobacco Reporter, June 2000, p. 9

[3] Brown & Williamson reduces work force in: Tobacco Reporter, December 2000, p.13