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Ausgabe Nr.7 Mai 2001 Ein großer Schritt vorwärts zum
Verbraucherschutz Jahrhundertlang
haben Generationen auf Generationen dem Rauchen gefrönt, ohne eine Ahnung von
dessen Gesundheitsschädlichkeit zu besitzen. Erst in der Mitte des letzten
Jahrhunderts wurde der Zusammenhang zwischen Rauchen, Krankheit und vorzeitigem
Tod bekannt. Heute sind die Risiken offenkundig! Jeder zweite EU-Bürger, der
regelmäßig raucht, wird vorzeitig sterben und in der Folge durchschnittlich
vierzehn Jahre seines Lebens verlieren. Rauchen tötet in der EU jährlich mehr
als 550.000 Menschen – über eine Million in ganz Europa. Tabak
ist die Ursache für eine der schlimmsten globalen „Epidemien“. Wenn der Tabak
erst jetzt ‚entdeckt’ würde, käme beim heutigen Kenntnisstand keine Regierung
auf die Idee, dessen Vermarktung zu erlauben. Dennoch - obwohl wir seit 50
Jahren die wirklichen Folgen des Rauchens kennen – ist die Tabakindustrie
praktisch von jeglicher Regulierung verschont geblieben. Sie darf ein Produkt
verkaufen, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch einen von zwei ihrer
regelmäßigen Kunden umbringt, - und ist dabei noch frei von jeglicher
Verpflichtung, die Verbraucher wahrheitsgemäß und vollständig über die
Eigenschaften ihrer Produkte zu informieren. Die EU-Richtlinie zur Regulierung von
Tabakprodukten wurde als eine Maßnahme des Binnenmarktes eingeführt. Dies
ist zu Recht geschehen, da es sich bei Tabakerzeugnissen um Verbrauchsprodukte
handelt, die flächendeckend in der EU vermarktet werden, dies häufig durch
multinationale Unternehmen, die von Land zu Land die gleichen Markennamen sowie
Werbe- und Vermarktungstechniken verwenden. Jedoch, wie im Vertrag gefordert,
strebt die Richtlinie ebenfalls ein hohes Niveau des Gesundheitsschutzes an. In
dieser Hinsicht bedeutet die Richtlinie eine wichtige Initiative der
europäischen Gemeinschaft, die Interessen und das Wohlergehen ihrer Bürger zu
fördern. Die
Richtlinie wird bewirken, dass Handelsbarrieren in der EU überwunden werden, da
alle Hersteller mit den gleichen Standards und dem gleichen Ausmaß an
Transparenz z.B. bei der Ettiketierung in der EU agieren müssen. Die Richtlinie
achtet und wahrt das Recht der Verbraucher, voll und ganz über Eigenschaften
der verschiedenen Erzeugnisse informiert zu werden. Dadurch, dass sie für klar
verständliche und deutlich sichtbare Warnhinweise sorgt, trägt die Richtlinie
außerdem zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei. Aus all diesen Gründen fordern
wir die Mitglieder des Europäischen Parlamentes auf, den Text der Richtlinie,
so wie er kürzlich im Vermittlungsausschuss vereinbart wurde, zu unterstützen,
wenn dieser bei der kommenden Sitzung in Straßburg zur Abstimmung kommt. Bestimmungen der Richtlinie Die
Richtlinie muss bis zum 30. September 2002 in nationales Recht umgesetzt
werden. Die meisten Bestimmungen sind innerhalb der folgenden zwei Jahre
durchzuführen. Lediglich die Frist für die Anwendung der Höchstwerte auf die
Exportprodukte ist bis zum 1. Januar 2007 verlängert worden. Die Grundzüge der
Richtlinie sind folgende: Zigaretten,
die in den Mitgliedsstaaten vermarktet oder hergestellt werden, dürfen folgende
Werte nicht überschreiten: Teer 10 mg, Nikotin 1 mg und Kohlenmonoxid 10 mg je Zigarette. Die
Warnhinweise müssen in schwarz auf weißem Hintergrund aufgedruckt werden sowie
mindestens 30% der Vorderseite der Packung (32% bei zwei Amtssprachen und 35%
bei drei Amtssprachen) und 40% der Rückseite (45% bei zwei Amtssprachen und 50%
bei drei Amtssprachen) einnehmen. Die
Kommission ist aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2002 Vorgaben für die
Verwendung von Farbfotografien oder anderen Abbildungen zu machen. Die
Mitgliedsstaaten können dann im Rahmen dieser Vorgaben entscheiden, ob sie die
Illustrationen verwenden wollen. Tabakprodukte
sind durch Angabe der Chargennummer oder entsprechende Angaben so zu
kennzeichnen, dass sie identifiziert und auf Herstellungsort und –zeit
rückverfolgt werden können. Die
Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen werden verpflichtet, den
Mitgliedsstaaten eine nach Markennamen und Art gegliederte Liste aller
Inhaltsstoffe ihrer Produkte zu übermitteln. Diese Liste ist um die Erklärung
zu erweitern, warum diese Stoffe beigefügt werden und, insbesondere, ob sie
eine suchterzeugende Wirkung besitzen. Irreführende
Bezeichnungen, d.h. Begriffe, Marken und figurative oder sonstige Zeichen, die
den Eindruck erwecken, dass ein bestimmtes Tabakerzeugnis weniger schädlich als
andere sei, dürfen auf der Verpackung von Tabakerzeugnissen nicht verwendet
werden. Ein Regelungsverfahren wird
eingeführt, das sicherstellt, dass die Umsetzung der Richtlinie überwacht wird
und deren Bestimmungen dem Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst
werden. Diese ’Regelungsverfahren’ beinhalten die Einrichtung eines Ausschusses
und die Verpflichtung der Kommission, alle zwei Jahre einen Bericht über die
Anwendung der Richtlinie vorzulegen. Die Tabakindustrie und
Arbeitsplatzverluste Die
Tabakindustrie argumentiert gegen die Richtlinie vor allem mit der angeblichen
Gefahr von Arbeitsplatzverlusten. Die Industrie behauptet, dass die - von ihr
so genannten -‚Exportverbote’ die Schließung von Produktionsstätten bedeute,
wenn die Herstellung in Länder außerhalb der EU verlagert werde. Der Konzern
British American Tobacco (B.A.T.), zum Beispiel, hat gewarnt, „dass er
gezwungen sein könne, zwei Produktionsstätten in den UK zu schließen, mit dem
Verlust von 1.800 Arbeitsplätzen“.
BAT-Arbeiter sind nach Brüssel und Straßburg gereist, um auf die MEPs
einzuwirken, dass diese sich für den „Schutz ihres Lebensunterhaltes“
einsetzen. Aber derartige Argumente sind unstimmig, so wie die Haltung der
Tabakindustrie zur Sicherheit von Arbeitsplätzen insgesamt nicht stichhaltig
ist. Erstens,
die Richtlinie enthält kein ‚Exportverbot’. Sie gilt für alle Tabakprodukte in
der EU, gleich ob sie dort hergestellt oder vermarktet werden. Dies entspricht
dem natürlichen Rechtsverständnis und bringt zum Ausdruck, dass die EU eine
Verantwortung für die Gesundheit trägt, die unteilbar ist. Warum sollte für die
Bürger der EU ein Satz von Standards adoptiert werden und für Menschen, die
außerhalb der EU leben, ein anderer? Zweitens,
es gibt keinerlei Belege dafür, dass die Exportmärkte Tabakprodukte abweisen
werden, die den neuen EU-Verordnungen zu Höchstmengen entsprechen. Die
Behauptung der potentiellen Verluste von Arbeitsplätzen beruht auf einer
Annahme, die durch nichts gestützt wird. Geht man vom Interesse der Verbraucher
aus, so ist diese Annahme wahrscheinlich eher falsch als richtig. Drittens,
die Zahlen der vorgeblichen Arbeitsplatzverluste sind aus der Luft gegriffen.
Jede Zahl scheint recht zu sein, so lange sie die MEPs dazu bringt, gegen die
Richtlinie zu stimmen. Dies ist keine sachliche Interessensvertretung sondern
Panikmache! Die Industrie nutzt ihre Belegschaft schamlos aus, um emotionalen
Druck auf die politischen Entscheidungsträger auszuüben. Die Arbeiter beklagen
sich, dass ihr Lebensunterhalt in Gefahr sei. Aber es wird kein Wort über die
Gesundheit der Verbraucher verloren, die durch die Tabakprodukte täglich aufs
Spiel gesetzt wird. Viertens,
die Tabakindustrie ist in ihrer Sorge um Arbeitsplätze scheinheilig. Wenn es in
ihrem ökonomischen Interesse liegt, ist sie froh Arbeitsplätze zu verlieren. Es
ist bemerkenswert, dass zur gleichen Zeit, in der die Richtlinie zur Debatte
stand, in der Tabakindustrie vielfältige Übernahmen, Aquisitionen und
Umstrukturierungen vorgenommen wurden, die mit dem Abbau von Arbeitsplätzen
verbunden waren. Ein
solcher Fall betrifft das Unternehmen Japan Tobacco, das im Jahr 1999 R J R
Reynolds International (Hersteller von Camel Zigaretten) gekauft hat [1]. Es schlug vor, sein Werk Manchester Tobacco Co Ltd
(MTC) in England zu schließen, da Überkapazitäten auf dem Tabakmarkt „den
Bedarf, von MTC in andere europäische Länder und den Mittleren Osten zu
exportieren, fraglich machten [2].“ Ein weiteres Beispiel liefert das Tabakunternehmen
Brown & Williamson, das – wie es sich so fügt – im Besitz von B.A.T. ist.
Gemeinsam mit vielen anderen westlichen Tabakunternehmen hat sich B.A.T. massiv
in die Tabakindustrie Osteuropas (vormals Staatsmonopole) eingekauft. Auf die
Übernahmen und Investitionen folgten in den neunziger Jahren Maßnahmen der
“Rationalisierung“ und dann Entlassungen. Schließlich, als Ende letzten Jahres
Vertreter der B.A.T.-Belegschaft in Straßburg bei den MEPs wegen der
angeblichen Verluste von Arbeitsplätzen vorstellig wurden, kündigte eine
B.A.T-Tochter in Georgien Pläne an, zur Reduktion der Herstellungskosten bis zu
300 Arbeitsplätze in ihrem dortigen Werk in Macon abzubauen [3]. Hat B.A.T damals seine Belegschaft mobilisiert, damit
sie sich bei irgendeinem Politiker, irgendwo, um den Erhalt der realen
Arbeitsplätze in Georgien einsetzte? Unnötig zu fragen!! Warum
sich überhaupt mit diesen Fragen so lange aufhalten? Nur, weil das Thema
„Arbeitsplatzverluste“ zum Hauptargument der Tabakindustrie gegen die
Richtlinie geworden ist. Dieses erweist sich jedoch in jeder Hinsicht als
Scheinargument. Es verdient strickte Ablehnung, - ebenso wie die Richtlinie es
verdient, voll und ganz unterstützt zu werden, – dies im Interesse der
notwendigen Regelung eines weit verbreiteten Produktes, das sich dermaßen
verheerend auf den einzelnen Verbraucher und die öffentliche Gesundheit
auswirkt. Wir
danken Ihnen für Ihr Interesse und sind zuversichtlich, dass wir in diesem
Endstadium der gemeinsamen Entscheidungsfindung weiterhin auf Ihre
Unterstützung zählen können. |